Technisch ausreichend vorgebildete Personen erhalten die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten um Überflutungsgefahren aus Fluss- u. Grundhochwasser, Sturzfluten u. Grundstücksentwässerung für einzelne Grundstücke mit Bebauung zu bewerten. Es wird die Kompetenz geschaffen, für gefährdete Objekte Empfehlungen zur Eigenvorsorge zu geben. Hierfür sind auch kommunikative Fähigkeiten in der Rolle als vertrauenswürdiger Berater der Kunden und Kontaktperson zu Behörden notwendig. Die Kursteilnehmer erlangen die notwendige Sachkunde zur Ausstellung von Hochwasserpässen. Der Kurs endet mit einer Prüfung und Bescheinigung bei bestandener Prüfung – sie ist Vorrausetzung für die Bestellung als Sachkundiger durch das HKC.

Der Kurs vermittelt Grundkenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Gewässerunterhaltung. Ausgehend von der Vermittlung rechtlicher Grundlagen wird aufgezeigt, wie im Rahmen der Gewässerunterhaltung Gewässerpflege- und -entwicklungsmaßnahmen umzusetzen sind. Ziel ist es, darzulegen wie Sie im Spannungsfeld von Nutzungsbezug einerseits und gesetzlicher Forderung nach naturnaher Gewässerentwicklung andererseits rechtssicher navigieren können. Somit ist es auch ein wesentliches Anliegen des Kurses zu vermitteln, dass Gewässerunterhaltung vor allem in Ortslagen vorrangig der Gewährleistung eines möglichst schadfreien Wasserabflusses dient, jedoch in der freien Landschaft der Schwerpunkt auf dem Erhalt und die Entwicklung naturnaher Strukturen in und an Flüssen und Bächen liegt. Es wird dargestellt, wie die betreffenden Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können.

Fortbildungsschwerpunkte

  • Unterhaltung von Fließgewässern - Einführung und rechtliche Grundlagen
  • Das Ökosystem Fließgewässer (ökologische/hydromophologische Grundlagen, Eigendynamik, Ufergehölze)
  • Arbeitsgrundlagen für Gewässerunterhalter und Planer (Handbuch Gewässerunterhaltung, Praxisleitfaden Gehölzpflege)
  • Eigendynamische Prozesse unterstützen, steuern, stoppen – Möglichkeiten und Grenzen ingenieurbiologischer Bauweisen
  • Planungsinstrumente (Gewässerunterhaltungsplan)
  • Vorbereitung und Durchführung von Gewässerunterhaltungsarbeiten (Gewässerunterhaltungstechnik, Personal)
  • Verkehrssicherungspflicht und Arbeitsschutz bei Unterhaltungsarbeiten
  • Gewährleistung der Fischdurchgängigkeit